Covid-19 Massnahmen im Kanton Aargau – Auswirkungen auf Schiessanlässe AGSV
Die Nordwestschweizer Kantone (AG, BL, BS, SO) haben eine Verschärfung der Massnahmen gemäss Art. 6 Abs 2 «Covid-19-Verordnung besondere Lage» (Unterteilung bei Veranstaltungen bis 1000 Personen in Steh- oder Sitzplatzsektoren mit maximal 300 Personen) vorgenommen. Konkret heisst das, dass im Kanton Aargau bei Veranstaltungen von bis zu 1000 Personen eine Unterteilung in Steh- oder Sitzplatzsektoren von maximal 100 Personen vorgenommen werden muss. Diese Massnahme gilt vorerst bis am 16. August 2020.
Diese Verschärfung ist für den AGSV grundsätzlich irrelevant, solange an einem Anlass nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sind. Wir verweisen in diesem Zusammenhang aber einmal mehr auf das Schutzkonzept des SSV, das bei allen Schiessanlässen unbedingt einzuhalten ist.
https://www.swissshooting.ch/de/coronavirus/
Wir empfehlen Funktionären, die an einem Schiessanlass als Helfer eingesetzt sind und den Abstand zu den Schützen nicht immer einhalten können, das Tragen von Schutzmasken.
Der Kantonalvorstand wird weiterhin die Situation beobachten und, wenn notwendig, weitergehende Weisungen / Empfehlungen zu Schiessanlässen im AGSV abgeben.
Wir wünschen allen Schützinnen und Schützen weiterhin «Guet Schuss» und trotz aller Widrigkeiten viel Spass am Schiesssport.
Sportliche Grüsse
Vorstand AGSV