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Über Victor Hüsser

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5. Jul, 2021

Aus dem Vorstand

Von |2021-10-29T11:00:51+02:005. Juli 2021|Kategorien: Vorstand|

Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2021, die erstmals seit Monaten wieder im normalen Rahmen und nicht mehr per Videokonferenz stattfand, nebst den Standard-Traktanden folgende Themen behandelt:

VISA Karte kombiniert mit Mitgliederkarte SSV

Sehr viele unserer Mitglieder haben ihren Unmut über die neue, kombinierte Mitglieder-/Kreditkarte des SSV geäussert. Einige Mitglieder haben sich auch besorgt über den Umgang des SSV mit persönlichen Daten gezeigt.

Der Vorstand AGSV teilt die Auffassung vieler seiner Mitglieder, dass es nicht opportun ist, unseren Schützinnen und Schützen ungefragt eine Mitgliederkarte mit integrierter Kreditkarte ins Haus zu schicken. Auch ist die Kommunikation des SSV in dieser Sache sicherlich nicht optimal verlaufen.

Ferner hat sich der Vorstand gefragt, ob mit der Weitergabe und Verwendung der persönlichen Daten von Verbandsmitgliedern (durch die Statuten SSV grundsätzlich abgedeckt) nicht datenschutz-rechtliche Standards verletzt wurden.

Der Vorstand AGSV wird sich in dieser Angelegenheit mit den Verantwortlichen des SSV austauschen.

Im Zusammenhang mit der Weitergabe und Verbreitung von persönlichen Daten hat der Vorstand auch beschlossen, den eigenen Umgang mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu hinterfragen und gegebenenfalls in diesem sensiblen Bereich notwendige Massnahmen anzuordnen.

Kranzabzeichen und Meisterschaftsmedaille 31. Aargauer Kantonalschützenfest

Der Vorstand hat die Kranzabzeichen und die Meisterschaftsmedaille für das 31. Aargauer Kantonalschützenfest 2023 genehmigt und dankt dem OK für die bisher geleisteten, grossen Vorbereitungsarbeiten, die durch die Corona-Pandemie sicherlich nicht vereinfacht wurden.

 

Ehrungen von neuen Ehrenmitgliedern und von national und international erfolgreichen Schützinnen und Schützen

Da die Delegiertenversammlungen 2020 und 2021 pandemiebedingt nur schriftlich durchgeführt wurden, konnten die neuen Ehrenmitglieder und die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler 2019/2020 nicht gebührend geehrt werden. Der Vorstand hat daher beschlossen, diese Ehrung an einem speziellen Anlass am 8. Oktober 2021, verbunden mit einem Nachtessen, nachzuholen.

Covid-19 Pandemie

Der Vorstand nimmt die vom Bundesrat verfügten Lockerungen mit Erleichterung zur Kenntnis, ist doch mit diesen nun endlich wieder ein annähernd normaler Schiessbetrieb möglich. Die kurze Diskussion darüber zeigt aber auch, dass sich der Vorstand bewusst ist, dass die Pandemie noch nicht ad acta gelegt werden kann und die Lage weiterhin beobachtet werden muss.

Kranzabzeichen Jungschützenwettschiessen

Der Vorstand muss mit Bedauern (und einer grossen Portion Unverständnis) zur Kenntnis nehmen, dass der SSV bis heute nicht in der Lage ist, die Kranzabzeichen für das Jungschützenwettschiessen zu liefern. Diese werden, sobald sie eintreffen, durch Bernhard Kayser, kantonaler Jungschützenleiter, den Leitern der Jungschützenkurse direkt zugestellt.

Der Vorstand fordert den SSV auf, dafür zu sorgen, dass dies ein einmaliger Vorgang bleibt, der sich nicht wiederholt.

Eidgenössisches Schützenfest Luzern

Am 9. und 10. Juli findet im Rahmen des Eidgenössischen Schützenfestes der Ständematch statt. Die Schützinnen und Schützen, die den Kanton Aargau an diesem Anlass vertreten, sind bestimmt. Der Vorstand wünscht allen Beteiligten viel Erfolg und die dazugehörige Portion Glück.

Als letzter Anlass findet am Sonntag, 11. Juli 2021 der Schützenkönigsausstich statt. Der Vorstand hofft, dass sich möglichst viele Aargauer Schützen dafür qualifizieren können und wünscht auch ihnen viel Erfolg und «Guet Schuss».

29. Mai, 2021

Covid-19 Massnahmen im Schiesssport für Outdooranlagen, gültig ab 31.5.2021

Von |2021-05-29T19:38:49+02:0029. Mai 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 26. Mai 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide:

1. Outdoor Schiessanlagen dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
– Es sind Gruppen von max. 50 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
– 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 50 Personen zulässig.
– Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 50 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
– Es dürfen Trainings und Wettkämpfe durchgeführt werden
– Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen bis U21 und jünger gibt es keine Einschränkungen

2. Tragen von Schutzmasken / Abstand
Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann während dem Schiessen abgenommen werden. Der Abstand von 1,5 m zwischen den Schiessenden ist einzuhalten. Die Stände können deshalb in der Regel nur teilbenutzt werden, das heisst, es kann nur jede 2. Scheibe benutzt werden. Kann der Abstand zwischen den Schiessenden nicht eingehalten werden, ist auch während dem Schiessen die Maske zu tragen.

3. Zutrittskontrolle
Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.

4. Schützenstube
Schützenstuben / Wirtschaften in den Schiessanlagen dürfen offen sein. Es gelten die Vorgaben des BAG für die Gastronomie, d.h. unter anderem im Aussenbereich max. 6 Personen/Tisch und im Innenraum max. 4 Personen/Tisch mit den bekannten Abständen, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht.

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 31.05.2021

20210419-outdoor-schutzkonzept-de_

22. Apr, 2021

Covid-19 Massnahmen im Schiesssport, gültig ab 19.4.2021

Von |2021-04-22T08:36:37+02:0022. April 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 14. April 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide:

  1. Outdoor Schiessanlagen dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
    – Es sind Gruppen von max. 15 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
    – 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 15 Personen zulässig.
    – Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 15 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
    –  Es dürfen Trainings und Wettkämpfe durchgeführt werden
    –  Im Schiessstand halten sich nur Schiessende und die notwendigen Funktionäre auf, Zuschauer sind nicht erlaubt.
    –  Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen U21 und jünger gibt es keine Einschränkungen ausser dem Zuschauerverbot
  1. Tragen von Schutzmasken / Abstand
    Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann während dem Schiessen abgenommen werden. Der Abstand von 1,5 m zwischen den Schiessenden ist einzuhalten. Die Stände können deshalb in der Regel nur teilbenutzt werden, das heisst, es kann nur jede 2. Scheibe benutzt werden. Kann der Abstand zwischen den Schiessenden nicht eingehalten werden, ist auch während dem Schiessen die Maske obligatorisch.
  1. Zutrittskontrolle
    Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.
  1. Schützenstube
    – Die Wirtschaften in den Schiessanlagen müssen im Moment für Verpflegung geschlossen bleiben.
    – Ihre Nutzung als Umkleideraum ist möglich (Abstand und Schutzmaske!). Essen und Trinken innerhalb der Schiessstände sind zu vermeiden.

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 19.4.2021

20. Mrz, 2021

Covid-19 Pandemie

Von |2021-03-20T14:52:16+01:0020. März 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Der Bundesrat hat den zweiten Öffnungsschritt vertagt. Vorerst gibt es auch für den Schiesssport keine weiteren Lockerungen. Weitere Entscheide in dieser Sache sind am 14.4.2021 zu erwarten.

6. Mrz, 2021

Covid-19 Massnahmen im Schiesssport, gültig ab 1.3.2021

Von |2021-03-10T18:27:13+01:006. März 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 24. Februar 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide: 

  1. Indoor-Anlagen
    Diese bleiben geschlossen, ausgenommen für Trainings von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sowie Leistungssportlerinnen und Leistungssportler.
  1. Halboffene Schiessanlagen (Gewehr 300/50 m, Pistole 50/25 m)
    dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
    – Es sind Gruppen von max. 15 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
    – 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 15 Personen zulässig.
    – Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 15 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
    –  Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen bis U21 und jünger gibt es keine Beschränkung der Personenzahl.
    –  
    Es dürfen nur Trainings, keine Wettkämpfe geschossen werden (Stand- und Qualifikationsstiche erlaubt)           
  1. Tragen von Schutzmasken
    Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann beim Schiessen abgenommen werden, sofern der Abstand von 1,5 m zwischen den Schützen gewahrt werden kann. Es wird daher empfohlen, nur jede zweite Scheibe zu benutzen.
    Der Schützenmeister / Trainer soll sich mindestens 1,5 m vom Schützen entfernt aufhalten.
  1. Zutrittskontrolle
    Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.
  1. Schützenstube
    – Die Wirtschaften in den Schiessanlagen müssen im Moment für Verpflegung geschlossen bleiben.
    – Ihre Nutzung als Umkleideraum ist möglich (Abstand und Schutzmaske!). Essen und Trinken innerhalb der Schiessstände sind zu vermeiden.

 

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 1.3.2021

210226_News_Corona-Lockerungen

24. Feb, 2021

Aus dem Vorstand

Von |2021-10-29T11:00:48+02:0024. Februar 2021|Kategorien: Vorstand|

  • Corona: Anfangs nächster Woche wird die Situation analysiert und es wird ein neues Bulletin an alle Vereine verschickt.
  • Reduzierter Mitgliederbeitrag für 2021:
    Aus Solidarität wegen Covid-19 hat der Vorstand für 2021 einen reduzierten Mitgliederbeitrag beschlossen:
    Aktive/Lizenz CHF 10.00 anstatt 15.00
    U20/Lizenz    CHF   7.00 anstatt 10.00
    Der Grundbeitrag AGSV und die Beiträge/Gebühren für den SSV bleiben unverändert.
16. Jan, 2021

Aus dem Vorstand

Von |2021-10-29T11:00:42+02:0016. Januar 2021|Kategorien: Vorstand|

  • Aktuelles Corona-Bulletin wird am 15.01.2021 an alle Vereine verschickt.
  • Nach Absage der DV vom 27.3.2021 erfolgen die Abstimmungen schriftlich. Ende Februar werden alle Unterlagen per Post zugestellt.
  • Das Feldschiessen soll aus Sicht des AGSV im normalen Rahmen zentral auf den vorgesehenen Schiessplätzen vom 28. – 30. Mai 2021 stattfinden (inkl. Abgabe von Twin Awards und Speckseiten). Der SSV wird eine Koordinationssitzung mit den Vertretern der Regionen abhalten, um festzulegen wie das EFS durchgeführt werden könnte, falls die Corona-Situation im Mai nicht besser ist.
  • Die aktualisierte Terminliste 2021 ist auf der Website. Sie wird Corona bedingt laufend angepasst.
  • AGM: Da die Wettkämpfe in Aarau nicht stattfinden können und somit keine Finals der Aargauer Gruppen- und Nachwuchsmannschaftsmeisterschaft durchgeführt werden können, werden jeweils für die ersten drei Gruppen im Bereich Gewehr und Pistole U21 und Elite Kranzkarten abgegeben.
    Elite:1. Rang Wert Fr. 12.-, 2. Rang Wert Fr. 10.-, 3. Rang Wert Fr. 8.-
    U21: 1. Rang Wert Fr. 10.-, 2. Rang Wert Fr. 8.-, 3. Rang Wert Fr. 6.-
  • Die Website des AGSV hat ein neues “Gesicht” erhalten. Feedbacks nimmt Patrick Kyburz entgegen.
  • Finanzen: Bis auf ein paar wenige Ausstände sind alle Beiträge bis 31.12.2020 bezahlt.
15. Jan, 2021

Durchführung von Versammlungen

Von |2021-01-16T22:27:32+01:0015. Januar 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

In der momentanen Covid-19-Situation sind Generalversammlungen/Delegiertenversammlungen mit physischer Präsenz nicht möglich. Hier 2 Dokumente, die das rechtlich korrekte Vorgehen bei alternativen Arten, eine GV/DV durchzuführen, aufzeigen:

Fragen zur Durchführung GV/DV in Corona-Zeiten

Alternative Beschlussfassungen

15. Jan, 2021

Covid-19 Massnahmen ab 18. Januar 2021

Von |2021-01-15T15:26:12+01:0015. Januar 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Die Schiesssportanlagen bleiben bis mindestens 28. Februar 2021 geschlossen, wobei sportliche Aktivitäten (Trainings) für Kinder und Jugendliche bis zum ihrem 16. Geburtstag weiterhin erlaubt sind, ebenso der Trainingsbetrieb der lokalen Leistungszentren AGSV (für Nachwuchsschützinnen und Schützen mit Talent-Card LLZ Suisse Olympic).

Damit fallen leider auch die Aargauer Meisterschaften 10 m Gewehr und Pistole vom 19. – 21. Februar 2021 aus (Finals Gruppenmeisterschaften Gewehr und Pistole, Einzelmeisterschaften, Nachwuchstag). Auch eine Verschiebung um einen Monat ist unter diesen Umständen nicht mehr sinnvoll.

Alle anderen, im Januar und Februar vorgesehenen Schiessanlässe fallen ebenfalls aus. Vorgesehene andere Anlässe wie zum Beispiel die Präsidentenkonferenz werden entweder auf schriftlichem Weg behandelt oder in den virtuellen Raum (Videokonferenzen etc.) verlegt.

Die verantwortlichen Vorstandsmitglieder AGSV werden die entsprechenden Massnahmen in Ihrem Bereich veranlassen und die Betroffenen über das weitere Vorgehen informieren.

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