Werte Bezirks- und Vereinspräsidenten und -präsidentinnen
Der Kanton Aargau hat die bis am 16. August geltenden verschärften Massnahmen (siehe Bulletin vom 15. Juli 2020) bis Ende September verlängert. Wie bereits festgehalten, hat dies keine Auswirkungen das Schiesswesen.
Im Übrigen hat der Regierungsrat angeordnet, die Kontrollen der Schutzkonzepte zu verstärken. Dies kann auch Schiessanlässe wie zum Beispiel das Feldschiessen betreffen. Diese Kontrollen werden normalerweise durch die Regionalpolizei durchgeführt.
Bezüglich Feldschiessen hält der Kantonalvorstand, unabhängig vom SSV Newsletter von heute, an seinen Ausführungsbestimmungen für das Feldschiessen vom 8. Juni 2020 fest (https://www.agsv.ch/g300m/reglemente-g300m/#23-41-eidg-feldschiessen), d.h. unter anderem, dass die Kompetenz für die Festlegung der Durchführungsart und der Schiessdaten bei den Bezirksschützenverbänden liegt.
Angesichts der momentan steigenden Corona-Fälle bitten wir insbesondere diejenigen Bezirke, welche ein zentrales Feldschiessen durchführen, zu überprüfen, ob der ausgewählte Schiessplatz für das Feldschiessen «Corona-tauglich» ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Grösse der betreffenden Schiessanlage es erlaubt, auch bei einem grösseren Aufkommen von gleichzeitig anwesenden Schützinnen und Schützen das Schutzkonzept SSV (für die Schützenstube gilt das Schutzkonzept GASTRO (https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/) durchzusetzen.
Sollten Zweifel aufkommen, ist auf eine zentrale Durchführung zu verzichten. Wir können und wollen nicht verantworten, dass irgendjemand sich infiziert, weil die Vorschriften von Bund und Kanton oder das Schutzkonzept SSV nicht konsequent eingehalten wurden.
Wir danken Euch herzlich für Eure Mitarbeit und wünschen Euch ein erfolgreiches und unfallfreies Feldschiessen. Und weiterhin gilt: Bliibed gsund!
Sportliche Grüsse
Victor Hüsser
Präsident AGSV