Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 24. Februar 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide: 

  1. Indoor-Anlagen
    Diese bleiben geschlossen, ausgenommen für Trainings von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sowie Leistungssportlerinnen und Leistungssportler.
  1. Halboffene Schiessanlagen (Gewehr 300/50 m, Pistole 50/25 m)
    dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
    – Es sind Gruppen von max. 15 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
    – 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 15 Personen zulässig.
    – Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 15 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
    –  Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen bis U21 und jünger gibt es keine Beschränkung der Personenzahl.
    –  
    Es dürfen nur Trainings, keine Wettkämpfe geschossen werden (Stand- und Qualifikationsstiche erlaubt)           
  1. Tragen von Schutzmasken
    Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann beim Schiessen abgenommen werden, sofern der Abstand von 1,5 m zwischen den Schützen gewahrt werden kann. Es wird daher empfohlen, nur jede zweite Scheibe zu benutzen.
    Der Schützenmeister / Trainer soll sich mindestens 1,5 m vom Schützen entfernt aufhalten.
  1. Zutrittskontrolle
    Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.
  1. Schützenstube
    – Die Wirtschaften in den Schiessanlagen müssen im Moment für Verpflegung geschlossen bleiben.
    – Ihre Nutzung als Umkleideraum ist möglich (Abstand und Schutzmaske!). Essen und Trinken innerhalb der Schiessstände sind zu vermeiden.

 

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 1.3.2021

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