Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 24. Februar 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide:
- Indoor-Anlagen
Diese bleiben geschlossen, ausgenommen für Trainings von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sowie Leistungssportlerinnen und Leistungssportler.
- Halboffene Schiessanlagen (Gewehr 300/50 m, Pistole 50/25 m)
dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
– Es sind Gruppen von max. 15 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
– 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 15 Personen zulässig.
– Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 15 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
– Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen bis U21 und jünger gibt es keine Beschränkung der Personenzahl.
– Es dürfen nur Trainings, keine Wettkämpfe geschossen werden (Stand- und Qualifikationsstiche erlaubt)
- Tragen von Schutzmasken
Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann beim Schiessen abgenommen werden, sofern der Abstand von 1,5 m zwischen den Schützen gewahrt werden kann. Es wird daher empfohlen, nur jede zweite Scheibe zu benutzen.
Der Schützenmeister / Trainer soll sich mindestens 1,5 m vom Schützen entfernt aufhalten.
- Zutrittskontrolle
Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.
- Schützenstube
– Die Wirtschaften in den Schiessanlagen müssen im Moment für Verpflegung geschlossen bleiben.
– Ihre Nutzung als Umkleideraum ist möglich (Abstand und Schutzmaske!). Essen und Trinken innerhalb der Schiessstände sind zu vermeiden.