Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 14. April 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide:

  1. Outdoor Schiessanlagen dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
    – Es sind Gruppen von max. 15 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
    – 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 15 Personen zulässig.
    – Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 15 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
    –  Es dürfen Trainings und Wettkämpfe durchgeführt werden
    –  Im Schiessstand halten sich nur Schiessende und die notwendigen Funktionäre auf, Zuschauer sind nicht erlaubt.
    –  Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen U21 und jünger gibt es keine Einschränkungen ausser dem Zuschauerverbot
  1. Tragen von Schutzmasken / Abstand
    Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann während dem Schiessen abgenommen werden. Der Abstand von 1,5 m zwischen den Schiessenden ist einzuhalten. Die Stände können deshalb in der Regel nur teilbenutzt werden, das heisst, es kann nur jede 2. Scheibe benutzt werden. Kann der Abstand zwischen den Schiessenden nicht eingehalten werden, ist auch während dem Schiessen die Maske obligatorisch.
  1. Zutrittskontrolle
    Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.
  1. Schützenstube
    – Die Wirtschaften in den Schiessanlagen müssen im Moment für Verpflegung geschlossen bleiben.
    – Ihre Nutzung als Umkleideraum ist möglich (Abstand und Schutzmaske!). Essen und Trinken innerhalb der Schiessstände sind zu vermeiden.

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 19.4.2021