Covid-19

7. Dez, 2021

Covid-19-Massnahmen ab 6. Dezember

Von |2021-12-07T16:45:19+01:007. Dezember 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 06.12.2021 Indoor

SSV-indoor-schutzkonzept-06_12_2021

COVID-19 und Sport BASPO Vers 03_12_21

29. Mai, 2021

Covid-19 Massnahmen im Schiesssport für Outdooranlagen, gültig ab 31.5.2021

Von |2021-05-29T19:38:49+02:0029. Mai 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 26. Mai 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide:

1. Outdoor Schiessanlagen dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
– Es sind Gruppen von max. 50 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
– 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 50 Personen zulässig.
– Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 50 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
– Es dürfen Trainings und Wettkämpfe durchgeführt werden
– Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen bis U21 und jünger gibt es keine Einschränkungen

2. Tragen von Schutzmasken / Abstand
Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann während dem Schiessen abgenommen werden. Der Abstand von 1,5 m zwischen den Schiessenden ist einzuhalten. Die Stände können deshalb in der Regel nur teilbenutzt werden, das heisst, es kann nur jede 2. Scheibe benutzt werden. Kann der Abstand zwischen den Schiessenden nicht eingehalten werden, ist auch während dem Schiessen die Maske zu tragen.

3. Zutrittskontrolle
Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.

4. Schützenstube
Schützenstuben / Wirtschaften in den Schiessanlagen dürfen offen sein. Es gelten die Vorgaben des BAG für die Gastronomie, d.h. unter anderem im Aussenbereich max. 6 Personen/Tisch und im Innenraum max. 4 Personen/Tisch mit den bekannten Abständen, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht.

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 31.05.2021

20210419-outdoor-schutzkonzept-de_

1. Mai, 2021

Feldschiessen im Aargau verschoben

Von |2021-05-01T21:53:37+02:001. Mai 2021|Kategorien: Allgemein, Verband|Tags: |

Das Eidgenössische Feldschiessen findet im Aargau nicht am vorgesehenen Wochenende vom 28. bis 30. Mai statt. Stattdessen können die Vereine den Traditionsanlass nach Bekanntgabe von weiteren Lockerungen der Corona-Schutzmassnahmen bis am 30. September dezentral, das heisst auf der eigenen Schiessanlage durchführen.

 

Volles Läger bei den 300-m-Gewehrschützen: Bild vom Feldschiessen 2020 in Leutwil. (Foto: wr)
28. Apr, 2021

Eidg. Feldschiessen – Durchführung nach Szenario B

Von |2021-05-01T21:49:54+02:0028. April 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Aufgrund der momentan geltenden Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, welche mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit mindestens bis am 30. Mai 2021 in dieser Form in Kraft bleiben werden, ist eine vernünftige Durchführung des Feldschiessens am geplanten Hauptwochenende vom 28.-30. Mai 2021 nicht möglich.

Selbstverständlich verzichten wir aber nicht auf das Feldschiessen 2021. Der ASGV hat mit den Ausführungsbestimmungen (AFB) zum Feldschiessen 2021 vom 16.03.2021 (siehe Anhang) für diese Situation vorgesorgt. Das Feldschiessen wird im Aargau daher nach Szenario B der AFB durchgeführt.

Somit kann das Feldschiessen bis am 30. September 2021 in den Vereinen an separaten Feldschiesstagen oder in Kombination mit der Obligatorischen Bundesübung durchgeführt werden. Es steht den Bezirksschützenverbänden frei, ein Ersatzwochenende für ein zentrales Feldschiessen festzulegen.

Sämtliche Details zur Durchführung des Feldschiessens nach Szenario B sind in den AFB geregelt.

Wir hoffen, dass wir mit der speziellen Durchführung des Feldschiessens nach Szenario B trotz allem eine grosse Teilnehmerzahl erreichen, und danken allen für den Einsatz.

AFB Feldschiessen

22. Apr, 2021

Covid-19 Massnahmen im Schiesssport, gültig ab 19.4.2021

Von |2021-04-22T08:36:37+02:0022. April 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 14. April 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide:

  1. Outdoor Schiessanlagen dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
    – Es sind Gruppen von max. 15 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
    – 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 15 Personen zulässig.
    – Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 15 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
    –  Es dürfen Trainings und Wettkämpfe durchgeführt werden
    –  Im Schiessstand halten sich nur Schiessende und die notwendigen Funktionäre auf, Zuschauer sind nicht erlaubt.
    –  Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen U21 und jünger gibt es keine Einschränkungen ausser dem Zuschauerverbot
  1. Tragen von Schutzmasken / Abstand
    Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann während dem Schiessen abgenommen werden. Der Abstand von 1,5 m zwischen den Schiessenden ist einzuhalten. Die Stände können deshalb in der Regel nur teilbenutzt werden, das heisst, es kann nur jede 2. Scheibe benutzt werden. Kann der Abstand zwischen den Schiessenden nicht eingehalten werden, ist auch während dem Schiessen die Maske obligatorisch.
  1. Zutrittskontrolle
    Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.
  1. Schützenstube
    – Die Wirtschaften in den Schiessanlagen müssen im Moment für Verpflegung geschlossen bleiben.
    – Ihre Nutzung als Umkleideraum ist möglich (Abstand und Schutzmaske!). Essen und Trinken innerhalb der Schiessstände sind zu vermeiden.

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 19.4.2021

Nach oben