Eidgenössisches Schützenfest – Heimdurchführung
ESF Anleitung fuer die Heimdurchfuehrung
ESF Anleitung fuer die Heimdurchfuehrung
2020-04-09 Newsletter Praesidenten Finanzen
Merkblatt Mitgliederbeitraege
Der Bundesrat hat den zweiten Öffnungsschritt vertagt. Vorerst gibt es auch für den Schiesssport keine weiteren Lockerungen. Weitere Entscheide in dieser Sache sind am 14.4.2021 zu erwarten.
Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 24. Februar 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide:
Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 1.3.2021
210226_News_Corona-Lockerungen
In der momentanen Covid-19-Situation sind Generalversammlungen/Delegiertenversammlungen mit physischer Präsenz nicht möglich. Hier 2 Dokumente, die das rechtlich korrekte Vorgehen bei alternativen Arten, eine GV/DV durchzuführen, aufzeigen:
Fragen zur Durchführung GV/DV in Corona-Zeiten
Alternative Beschlussfassungen
Die Schiesssportanlagen bleiben bis mindestens 28. Februar 2021 geschlossen, wobei sportliche Aktivitäten (Trainings) für Kinder und Jugendliche bis zum ihrem 16. Geburtstag weiterhin erlaubt sind, ebenso der Trainingsbetrieb der lokalen Leistungszentren AGSV (für Nachwuchsschützinnen und Schützen mit Talent-Card LLZ Suisse Olympic).
Damit fallen leider auch die Aargauer Meisterschaften 10 m Gewehr und Pistole vom 19. – 21. Februar 2021 aus (Finals Gruppenmeisterschaften Gewehr und Pistole, Einzelmeisterschaften, Nachwuchstag). Auch eine Verschiebung um einen Monat ist unter diesen Umständen nicht mehr sinnvoll.
Alle anderen, im Januar und Februar vorgesehenen Schiessanlässe fallen ebenfalls aus. Vorgesehene andere Anlässe wie zum Beispiel die Präsidentenkonferenz werden entweder auf schriftlichem Weg behandelt oder in den virtuellen Raum (Videokonferenzen etc.) verlegt.
Die verantwortlichen Vorstandsmitglieder AGSV werden die entsprechenden Massnahmen in Ihrem Bereich veranlassen und die Betroffenen über das weitere Vorgehen informieren.
Aufgrund der aktuellen Corona-Auflagen wurden einzelne Meldetermine nach Hinten geschoben. Sollten die geplanten Titelwettkämpfe allenfalls in den März verschoben werden erfolgt nochmals eine Anpassung der Rückschubtermine.
Die folgenden Ausführungsbestimmungen und Resultatemeldeformular wurden entsprechend angepasst:
AFB NWMM G10m
AFB AGNWGM P10m
AFB Einzelwettkampf Nachwuchs G10m
AFB Einzelwettkampf Nachwuchs P10m
Resultatmeldung NWMM G10m
Bulletin AGSV Indoor 12. Dezember 2020
Nach einem halben Jahr Wettkampfunterbruch im Aargauer Schiesssportverband hat der Schützenverein Oberkulm den Bann gebrochen. Mit durchschlagendem Erfolg wagte er die Durchführung des 16. Rotkornschiessens für 300-m-Schützen. Am nächsten Wochenende kann vom 21. bis 23. August nochmals geschossen werden.
Hier der ausführliche Bericht mit weiteren Bildern.
Werte Bezirks- und Vereinspräsidenten und -präsidentinnen
Der Kanton Aargau hat die bis am 16. August geltenden verschärften Massnahmen (siehe Bulletin vom 15. Juli 2020) bis Ende September verlängert. Wie bereits festgehalten, hat dies keine Auswirkungen das Schiesswesen.
Im Übrigen hat der Regierungsrat angeordnet, die Kontrollen der Schutzkonzepte zu verstärken. Dies kann auch Schiessanlässe wie zum Beispiel das Feldschiessen betreffen. Diese Kontrollen werden normalerweise durch die Regionalpolizei durchgeführt.
Bezüglich Feldschiessen hält der Kantonalvorstand, unabhängig vom SSV Newsletter von heute, an seinen Ausführungsbestimmungen für das Feldschiessen vom 8. Juni 2020 fest (https://www.agsv.ch/g300m/reglemente-g300m/#23-41-eidg-feldschiessen), d.h. unter anderem, dass die Kompetenz für die Festlegung der Durchführungsart und der Schiessdaten bei den Bezirksschützenverbänden liegt.
Angesichts der momentan steigenden Corona-Fälle bitten wir insbesondere diejenigen Bezirke, welche ein zentrales Feldschiessen durchführen, zu überprüfen, ob der ausgewählte Schiessplatz für das Feldschiessen «Corona-tauglich» ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Grösse der betreffenden Schiessanlage es erlaubt, auch bei einem grösseren Aufkommen von gleichzeitig anwesenden Schützinnen und Schützen das Schutzkonzept SSV (für die Schützenstube gilt das Schutzkonzept GASTRO (https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/) durchzusetzen.
Sollten Zweifel aufkommen, ist auf eine zentrale Durchführung zu verzichten. Wir können und wollen nicht verantworten, dass irgendjemand sich infiziert, weil die Vorschriften von Bund und Kanton oder das Schutzkonzept SSV nicht konsequent eingehalten wurden.
Wir danken Euch herzlich für Eure Mitarbeit und wünschen Euch ein erfolgreiches und unfallfreies Feldschiessen. Und weiterhin gilt: Bliibed gsund!
Sportliche Grüsse
Victor Hüsser
Präsident AGSV
Coronavirus (COVID-19) - Verstärkte Kontrollen der Schutzkonzepte - Kanton Aargau