Am 19. Juni hat der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend aufgehoben (gültig ab 22. Juni 2020). Wenn die Lockerungen am Montag, 22. Juni 2020, in Kraft treten, bleiben Händewaschen und Abstand halten (neu 1.5 anstatt 2 Meter) wichtig. Der SSV appelliert an die Schützinnen und Schützen, diese Empfehlungen auch weiterhin einzuhalten. Diese sind Teil des SSV-Musterschutzkonzeptes vom 6. Juni, das weiterhin in Kraft bleibt.
In den Schiessständen können die Schützen alle Scheiben nutzen. Nach wie vor ist jedoch nötig, eine Anwesenheitsliste zu führen, um im Bedarfsfall ein Contact Tracing sicherzustellen.