Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 26. Mai 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide:

1. Outdoor Schiessanlagen dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
– Es sind Gruppen von max. 50 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
– 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 50 Personen zulässig.
– Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 50 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
– Es dürfen Trainings und Wettkämpfe durchgeführt werden
– Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen bis U21 und jünger gibt es keine Einschränkungen

2. Tragen von Schutzmasken / Abstand
Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann während dem Schiessen abgenommen werden. Der Abstand von 1,5 m zwischen den Schiessenden ist einzuhalten. Die Stände können deshalb in der Regel nur teilbenutzt werden, das heisst, es kann nur jede 2. Scheibe benutzt werden. Kann der Abstand zwischen den Schiessenden nicht eingehalten werden, ist auch während dem Schiessen die Maske zu tragen.

3. Zutrittskontrolle
Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.

4. Schützenstube
Schützenstuben / Wirtschaften in den Schiessanlagen dürfen offen sein. Es gelten die Vorgaben des BAG für die Gastronomie, d.h. unter anderem im Aussenbereich max. 6 Personen/Tisch und im Innenraum max. 4 Personen/Tisch mit den bekannten Abständen, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht.

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 31.05.2021

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