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Über Victor Hüsser

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14. Aug, 2020

Covid-19 Massnahmen im Kanton Aargau – Verlängerung bis Ende September / Eidg. Feldschiessen

Von |2020-11-15T11:04:36+01:0014. August 2020|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Werte Bezirks- und Vereinspräsidenten und -präsidentinnen

Der Kanton Aargau hat die bis am 16. August geltenden verschärften Massnahmen (siehe Bulletin vom 15. Juli 2020) bis Ende September verlängert. Wie bereits festgehalten, hat dies keine Auswirkungen das Schiesswesen.

Im Übrigen hat der Regierungsrat angeordnet, die Kontrollen der Schutzkonzepte zu verstärken. Dies kann auch Schiessanlässe wie zum Beispiel das Feldschiessen betreffen. Diese Kontrollen werden normalerweise durch die Regionalpolizei durchgeführt.

Bezüglich Feldschiessen hält der Kantonalvorstand, unabhängig vom SSV Newsletter von heute, an seinen Ausführungsbestimmungen für das Feldschiessen vom 8. Juni 2020 fest (https://www.agsv.ch/g300m/reglemente-g300m/#23-41-eidg-feldschiessen), d.h. unter anderem, dass die Kompetenz für die Festlegung der Durchführungsart und der Schiessdaten bei den Bezirksschützenverbänden liegt.

Angesichts der momentan steigenden Corona-Fälle bitten wir insbesondere diejenigen Bezirke, welche ein zentrales Feldschiessen durchführen, zu überprüfen, ob der ausgewählte Schiessplatz für das Feldschiessen «Corona-tauglich» ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Grösse der betreffenden Schiessanlage es erlaubt, auch bei einem grösseren Aufkommen von gleichzeitig anwesenden Schützinnen und Schützen das Schutzkonzept SSV (für die Schützenstube gilt das Schutzkonzept GASTRO (https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/) durchzusetzen.

Sollten Zweifel aufkommen, ist auf eine zentrale Durchführung zu verzichten. Wir können und wollen nicht verantworten, dass irgendjemand sich infiziert, weil die Vorschriften von Bund und Kanton oder das Schutzkonzept SSV nicht konsequent eingehalten wurden.

Wir danken Euch herzlich für Eure Mitarbeit und wünschen Euch ein erfolgreiches und unfallfreies Feldschiessen. Und weiterhin gilt: Bliibed gsund!

Sportliche Grüsse
Victor Hüsser
Präsident AGSV

Coronavirus (COVID-19) - Verstärkte Kontrollen der Schutzkonzepte - Kanton Aargau

15. Jul, 2020

Covid-19 Massnahmen im Kanton Aargau – Auswirkungen auf Schiessanlässe AGSV

Von |2020-07-17T14:08:32+02:0015. Juli 2020|Kategorien: Allgemein|

Die Nordwestschweizer Kantone (AG, BL, BS, SO) haben eine Verschärfung der Massnahmen gemäss Art. 6 Abs 2 «Covid-19-Verordnung besondere Lage» (Unterteilung bei Veranstaltungen bis 1000 Personen in Steh- oder Sitzplatzsektoren mit maximal 300 Personen) vorgenommen. Konkret heisst das, dass im Kanton Aargau bei Veranstaltungen von bis zu 1000 Personen eine Unterteilung in Steh- oder Sitzplatzsektoren von maximal 100 Personen vorgenommen werden muss. Diese Massnahme gilt vorerst bis am 16. August 2020.

Diese Verschärfung ist für den AGSV grundsätzlich irrelevant, solange an einem Anlass nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sind. Wir verweisen in diesem Zusammenhang aber einmal mehr auf das Schutzkonzept des SSV, das bei allen Schiessanlässen unbedingt einzuhalten ist.

https://www.swissshooting.ch/de/coronavirus/

Wir empfehlen Funktionären, die an einem Schiessanlass als Helfer eingesetzt sind und den Abstand zu den Schützen nicht immer einhalten können, das Tragen von Schutzmasken.

Der Kantonalvorstand wird weiterhin die Situation beobachten und, wenn notwendig, weitergehende Weisungen / Empfehlungen zu Schiessanlässen im AGSV abgeben.

Wir wünschen allen Schützinnen und Schützen weiterhin «Guet Schuss» und trotz aller Widrigkeiten viel Spass am Schiesssport.
Sportliche Grüsse
Vorstand AGSV

Bulletin AGSV Covid-19 vom 14.7.2020

18. Jan, 2020

Newsletter an die Präsidenten der Verbandsmitglieder

Von |2020-01-24T22:04:36+01:0018. Januar 2020|Kategorien: Allgemein, Verband|

Der Schweizer Schiesssportverband möchte Sie gerne über eine Verlautbarung des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) informieren und Ihnen gleichzeitig die Stellungnahme des SSV unterbreiten.
Das VBS hat am Donnerstag, 16. Januar, in einer Medienmitteilung einschneidende Massnahmen für das Schiesswesen ausser Dienst kommuniziert. Die Massnahmen wurden gleichentags im Rahmen der Eidgenössischen Schiesskonferenz in Luzern den Eidgenössischen Schiessoffizieren vorgestellt.

2020-01_Newsletter_Praesidenten_Massnahmen-VBS


Weitere Informationen

Die ausführliche Mitteilung des VBS finden Sie hier
Einen Bericht zur Eidgenössischen Schiesskonferenz lesen Sie hier

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