Archiv für den Monat: März 2021

20. Mrz, 2021

Covid-19 Pandemie

Von |2021-03-20T14:52:16+01:0020. März 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Der Bundesrat hat den zweiten Öffnungsschritt vertagt. Vorerst gibt es auch für den Schiesssport keine weiteren Lockerungen. Weitere Entscheide in dieser Sache sind am 14.4.2021 zu erwarten.

6. Mrz, 2021

Covid-19 Massnahmen im Schiesssport, gültig ab 1.3.2021

Von |2021-03-10T18:27:13+01:006. März 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 24. Februar 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide: 

  1. Indoor-Anlagen
    Diese bleiben geschlossen, ausgenommen für Trainings von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sowie Leistungssportlerinnen und Leistungssportler.
  1. Halboffene Schiessanlagen (Gewehr 300/50 m, Pistole 50/25 m)
    dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
    – Es sind Gruppen von max. 15 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
    – 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 15 Personen zulässig.
    – Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 15 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
    –  Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen bis U21 und jünger gibt es keine Beschränkung der Personenzahl.
    –  
    Es dürfen nur Trainings, keine Wettkämpfe geschossen werden (Stand- und Qualifikationsstiche erlaubt)           
  1. Tragen von Schutzmasken
    Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann beim Schiessen abgenommen werden, sofern der Abstand von 1,5 m zwischen den Schützen gewahrt werden kann. Es wird daher empfohlen, nur jede zweite Scheibe zu benutzen.
    Der Schützenmeister / Trainer soll sich mindestens 1,5 m vom Schützen entfernt aufhalten.
  1. Zutrittskontrolle
    Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.
  1. Schützenstube
    – Die Wirtschaften in den Schiessanlagen müssen im Moment für Verpflegung geschlossen bleiben.
    – Ihre Nutzung als Umkleideraum ist möglich (Abstand und Schutzmaske!). Essen und Trinken innerhalb der Schiessstände sind zu vermeiden.

 

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 1.3.2021

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