Allgemein

15. Apr., 2021

Eidg. Feldschiessen – Kickoff / Instruktionsrapport

Von |2021-04-15T21:54:52+02:0015. April 2021|Kategorien: Allgemein|

Der Kickoff zum Eidg. Feldschiessen vom 5. Mai 2021 in Bremgarten kann leider nicht stattfinden. Wir hoffen sehr, den Kickoff nach zwei Jahren Unterbruch im 2022 wieder in gewohnter Art durchführen zu können.

Der Instruktionsrapport findet ebenfalls nicht in der üblichen Form statt, sondern nur als Materialabgabe. Pro durchführender Verein soll am Montag, 19. April 2021 zwischen 18.00 und 20.00 Uhr eine Person das ganze Feldschiessen-Material (Mappe, Kranzabzeichen, Anerkennungskarten) bei der Schiessanlage «RSA Lostorf» in Buchs abholen. Die Ausgabe befindet sich im Theorieraum der Armee am Anfang des Gebäudes. Die durchführenden Vereine wurden bereits per Post bzw. per Mail über die Materialabgabe orientiert.

Weitere Informationen zur Durchführung des Feldschiessens folgen in Kürze.

5. Apr., 2021

Vier neue Ehrenmitglieder ohne Applaus

Von |2021-04-05T19:15:27+02:005. April 2021|Kategorien: Allgemein|

Der Aargauer Schiesssportverband musste auch in diesem Frühjahr seine Delegiertenversammlung, die am 27. März in Würenlingen geplant war, auf schriftlichem Weg durchführen. Die Delegierten hiessen alle Anträge gut und ernannten drei verdienstvolle Funktionäre und eine Funktionärin zu Ehrenmitgliedern (Renate Keller, Fritz Dubi, Herbert Fischer und Werner Stauffer, im Bild von links).

20. März, 2021

Covid-19 Pandemie

Von |2021-03-20T14:52:16+01:0020. März 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Der Bundesrat hat den zweiten Öffnungsschritt vertagt. Vorerst gibt es auch für den Schiesssport keine weiteren Lockerungen. Weitere Entscheide in dieser Sache sind am 14.4.2021 zu erwarten.

6. März, 2021

Covid-19 Massnahmen im Schiesssport, gültig ab 1.3.2021

Von |2021-03-10T18:27:13+01:006. März 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 24. Februar 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide: 

  1. Indoor-Anlagen
    Diese bleiben geschlossen, ausgenommen für Trainings von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sowie Leistungssportlerinnen und Leistungssportler.
  1. Halboffene Schiessanlagen (Gewehr 300/50 m, Pistole 50/25 m)
    dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
    – Es sind Gruppen von max. 15 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
    – 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 15 Personen zulässig.
    – Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 15 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
    –  Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen bis U21 und jünger gibt es keine Beschränkung der Personenzahl.
    –  
    Es dürfen nur Trainings, keine Wettkämpfe geschossen werden (Stand- und Qualifikationsstiche erlaubt)           
  1. Tragen von Schutzmasken
    Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann beim Schiessen abgenommen werden, sofern der Abstand von 1,5 m zwischen den Schützen gewahrt werden kann. Es wird daher empfohlen, nur jede zweite Scheibe zu benutzen.
    Der Schützenmeister / Trainer soll sich mindestens 1,5 m vom Schützen entfernt aufhalten.
  1. Zutrittskontrolle
    Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.
  1. Schützenstube
    – Die Wirtschaften in den Schiessanlagen müssen im Moment für Verpflegung geschlossen bleiben.
    – Ihre Nutzung als Umkleideraum ist möglich (Abstand und Schutzmaske!). Essen und Trinken innerhalb der Schiessstände sind zu vermeiden.

 

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 1.3.2021

210226_News_Corona-Lockerungen

15. Jan., 2021

Durchführung von Versammlungen

Von |2021-01-16T22:27:32+01:0015. Januar 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

In der momentanen Covid-19-Situation sind Generalversammlungen/Delegiertenversammlungen mit physischer Präsenz nicht möglich. Hier 2 Dokumente, die das rechtlich korrekte Vorgehen bei alternativen Arten, eine GV/DV durchzuführen, aufzeigen:

Fragen zur Durchführung GV/DV in Corona-Zeiten

Alternative Beschlussfassungen

Nach oben