Covid-19

20. Mrz, 2021

Covid-19 Pandemie

Von |2021-03-20T14:52:16+01:0020. März 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Der Bundesrat hat den zweiten Öffnungsschritt vertagt. Vorerst gibt es auch für den Schiesssport keine weiteren Lockerungen. Weitere Entscheide in dieser Sache sind am 14.4.2021 zu erwarten.

6. Mrz, 2021

Covid-19 Massnahmen im Schiesssport, gültig ab 1.3.2021

Von |2021-03-10T18:27:13+01:006. März 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Aufgrund der Entscheidungen des Bundesrates vom 24. Februar 2021 hat der SSV sein Schutzkonzept (www.swissshooting.ch/coronavirus) angepasst. Untenstehend die wichtigsten Entscheide: 

  1. Indoor-Anlagen
    Diese bleiben geschlossen, ausgenommen für Trainings von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sowie Leistungssportlerinnen und Leistungssportler.
  1. Halboffene Schiessanlagen (Gewehr 300/50 m, Pistole 50/25 m)
    dürfen mit folgenden Auflagen benutzt werden:
    – Es sind Gruppen von max. 15 Personen erlaubt (Jahrgang 2000 und älter und gemischte Gruppen)
    – 300m und Pistolen-Anlagen zählen, falls die Räume getrennt sind, als 2 oder mehrere Anlagen, d.h. es sind pro Anlage 15 Personen zulässig.
    – Grosse Anlagen mit mehr als einem Zugang können ihre Anlagen in Sektoren unterteilen und damit pro Sektor 15 Personen zulassen. Achtung: Durchmischung zwischen den Sektoren ist nicht erlaubt.
    –  Für Kurse oder Schiessanlässe mit Jugendlichen bis U21 und jünger gibt es keine Beschränkung der Personenzahl.
    –  
    Es dürfen nur Trainings, keine Wettkämpfe geschossen werden (Stand- und Qualifikationsstiche erlaubt)           
  1. Tragen von Schutzmasken
    Im Schiesstand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Sie kann beim Schiessen abgenommen werden, sofern der Abstand von 1,5 m zwischen den Schützen gewahrt werden kann. Es wird daher empfohlen, nur jede zweite Scheibe zu benutzen.
    Der Schützenmeister / Trainer soll sich mindestens 1,5 m vom Schützen entfernt aufhalten.
  1. Zutrittskontrolle
    Der Verein/Trainingsverantwortliche organisiert eine Eingangskontrolle oder führt eine Anwesenheitsliste.
  1. Schützenstube
    – Die Wirtschaften in den Schiessanlagen müssen im Moment für Verpflegung geschlossen bleiben.
    – Ihre Nutzung als Umkleideraum ist möglich (Abstand und Schutzmaske!). Essen und Trinken innerhalb der Schiessstände sind zu vermeiden.

 

Bulletin AGSV Covid-19 Massnahmen im Aargau gültig ab 1.3.2021

210226_News_Corona-Lockerungen

15. Jan, 2021

Durchführung von Versammlungen

Von |2021-01-16T22:27:32+01:0015. Januar 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

In der momentanen Covid-19-Situation sind Generalversammlungen/Delegiertenversammlungen mit physischer Präsenz nicht möglich. Hier 2 Dokumente, die das rechtlich korrekte Vorgehen bei alternativen Arten, eine GV/DV durchzuführen, aufzeigen:

Fragen zur Durchführung GV/DV in Corona-Zeiten

Alternative Beschlussfassungen

15. Jan, 2021

Covid-19 Massnahmen ab 18. Januar 2021

Von |2021-01-15T15:26:12+01:0015. Januar 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Die Schiesssportanlagen bleiben bis mindestens 28. Februar 2021 geschlossen, wobei sportliche Aktivitäten (Trainings) für Kinder und Jugendliche bis zum ihrem 16. Geburtstag weiterhin erlaubt sind, ebenso der Trainingsbetrieb der lokalen Leistungszentren AGSV (für Nachwuchsschützinnen und Schützen mit Talent-Card LLZ Suisse Olympic).

Damit fallen leider auch die Aargauer Meisterschaften 10 m Gewehr und Pistole vom 19. – 21. Februar 2021 aus (Finals Gruppenmeisterschaften Gewehr und Pistole, Einzelmeisterschaften, Nachwuchstag). Auch eine Verschiebung um einen Monat ist unter diesen Umständen nicht mehr sinnvoll.

Alle anderen, im Januar und Februar vorgesehenen Schiessanlässe fallen ebenfalls aus. Vorgesehene andere Anlässe wie zum Beispiel die Präsidentenkonferenz werden entweder auf schriftlichem Weg behandelt oder in den virtuellen Raum (Videokonferenzen etc.) verlegt.

Die verantwortlichen Vorstandsmitglieder AGSV werden die entsprechenden Massnahmen in Ihrem Bereich veranlassen und die Betroffenen über das weitere Vorgehen informieren.

22. Dez, 2020

Angepasste Termine Gewehr & Pistole 10m

Von |2021-01-16T22:27:48+01:0022. Dezember 2020|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Aufgrund der aktuellen Corona-Auflagen wurden einzelne Meldetermine nach Hinten geschoben. Sollten die geplanten Titelwettkämpfe allenfalls in den März verschoben werden erfolgt nochmals eine Anpassung der Rückschubtermine.

Die folgenden Ausführungsbestimmungen und Resultatemeldeformular wurden entsprechend angepasst:

AFB NWMM G10m

AFB AGNWGM P10m

AFB Einzelwettkampf Nachwuchs G10m

AFB Einzelwettkampf Nachwuchs P10m

Resultatmeldung NWMM G10m

15. Aug, 2020

Endlich wieder ein Schiessen im Aargau

Von |2020-11-15T11:04:22+01:0015. August 2020|Kategorien: Allgemein, Berichte G300m|Tags: |

Beim 16. Oberkulmer Rotkornschiessen waren die Läger im Schiessstand am ersten von zwei Wochenenden gut belegt. (Foto: wr)

Nach einem halben Jahr Wettkampfunterbruch im Aargauer Schiesssportverband hat der Schützenverein Oberkulm den Bann gebrochen. Mit durchschlagendem Erfolg wagte er die Durchführung des 16. Rotkornschiessens für 300-m-Schützen. Am nächsten Wochenende kann vom 21. bis 23. August nochmals geschossen werden. 
Hier der ausführliche Bericht mit weiteren Bildern.

14. Aug, 2020

Covid-19 Massnahmen im Kanton Aargau – Verlängerung bis Ende September / Eidg. Feldschiessen

Von |2020-11-15T11:04:36+01:0014. August 2020|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Werte Bezirks- und Vereinspräsidenten und -präsidentinnen

Der Kanton Aargau hat die bis am 16. August geltenden verschärften Massnahmen (siehe Bulletin vom 15. Juli 2020) bis Ende September verlängert. Wie bereits festgehalten, hat dies keine Auswirkungen das Schiesswesen.

Im Übrigen hat der Regierungsrat angeordnet, die Kontrollen der Schutzkonzepte zu verstärken. Dies kann auch Schiessanlässe wie zum Beispiel das Feldschiessen betreffen. Diese Kontrollen werden normalerweise durch die Regionalpolizei durchgeführt.

Bezüglich Feldschiessen hält der Kantonalvorstand, unabhängig vom SSV Newsletter von heute, an seinen Ausführungsbestimmungen für das Feldschiessen vom 8. Juni 2020 fest (https://www.agsv.ch/g300m/reglemente-g300m/#23-41-eidg-feldschiessen), d.h. unter anderem, dass die Kompetenz für die Festlegung der Durchführungsart und der Schiessdaten bei den Bezirksschützenverbänden liegt.

Angesichts der momentan steigenden Corona-Fälle bitten wir insbesondere diejenigen Bezirke, welche ein zentrales Feldschiessen durchführen, zu überprüfen, ob der ausgewählte Schiessplatz für das Feldschiessen «Corona-tauglich» ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Grösse der betreffenden Schiessanlage es erlaubt, auch bei einem grösseren Aufkommen von gleichzeitig anwesenden Schützinnen und Schützen das Schutzkonzept SSV (für die Schützenstube gilt das Schutzkonzept GASTRO (https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/) durchzusetzen.

Sollten Zweifel aufkommen, ist auf eine zentrale Durchführung zu verzichten. Wir können und wollen nicht verantworten, dass irgendjemand sich infiziert, weil die Vorschriften von Bund und Kanton oder das Schutzkonzept SSV nicht konsequent eingehalten wurden.

Wir danken Euch herzlich für Eure Mitarbeit und wünschen Euch ein erfolgreiches und unfallfreies Feldschiessen. Und weiterhin gilt: Bliibed gsund!

Sportliche Grüsse
Victor Hüsser
Präsident AGSV

Coronavirus (COVID-19) - Verstärkte Kontrollen der Schutzkonzepte - Kanton Aargau

20. Jun, 2020

Update vom SSV 19. Juni 2020

Von |2020-11-15T11:05:44+01:0020. Juni 2020|Kategorien: Allgemein|Tags: |

Am 19. Juni hat der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend aufgehoben (gültig ab 22. Juni 2020). Wenn die Lockerungen am Montag, 22. Juni 2020, in Kraft treten, bleiben Händewaschen und Abstand halten (neu 1.5 anstatt 2 Meter) wichtig. Der SSV appelliert an die Schützinnen und Schützen, diese Empfehlungen auch weiterhin einzuhalten. Diese sind Teil des SSV-Musterschutzkonzeptes vom 6. Juni, das weiterhin in Kraft bleibt.

In den Schiessständen können die Schützen alle Scheiben nutzen. Nach wie vor ist jedoch nötig, eine Anwesenheitsliste zu führen, um im Bedarfsfall ein Contact Tracing sicherzustellen.

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